Wirtschaftsrecht

Insolvenzrecht

Umfassende Beratung in Insolvenzverfahren und Unternehmenssanierung

Insolvenzrecht - Professionelle Begleitung in schwierigen Zeiten

Insolvenzverfahren sind komplexe rechtliche Prozesse, die sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen existenzielle Bedeutung haben. Eine frühzeitige und kompetente Beratung kann entscheidend dafür sein, ob eine Sanierung gelingt, eine geordnete Abwicklung erfolgt oder sogar eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Insolvenzverfahrens – von der ersten Krisenerkennung über die Antragsstellung bis zur erfolgreichen Beendigung des Verfahrens.

Unser Schwerpunkt liegt sowohl in der präventiven Krisenberatung als auch in der professionellen Begleitung laufender Insolvenzverfahren. Wir analysieren Ihre wirtschaftliche Situation, prüfen Sanierungsoptionen und entwickeln maßgeschneiderte Strategien zur Bewältigung der Krise. Dabei arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfern und Sanierungsexperten zusammen, um Ihnen eine ganzheitliche Lösung anzubieten.

In Regelinsolvenzverfahren vertreten wir sowohl Schuldner als auch Gläubiger und sorgen für eine interessengerechte Abwicklung. Wir begleiten Insolvenzplanverfahren, Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltungen und achten dabei auf die Wahrung aller Beteiligtenrechte. Besonders bei Unternehmensfortführungen entwickeln wir kreative Lösungen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und Geschäftsbeziehungen.

Im Bereich der Privatinsolvenz beraten wir Verbraucher umfassend zu außergerichtlichen Einigungsversuchen, Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung. Wir prüfen alle Möglichkeiten zur Schuldenregulierung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess bis zur wirtschaftlichen Rehabilitierung.

Ein weiterer Fokus liegt auf insolvenzrechtlichen Anfechtungsverfahren, der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen sowie der Beratung zu Massekrediten und Gesellschafterdarlehen. Wir vertreten auch Geschäftsführer bei Haftungsauseinandersetzungen und beraten zu insolvenzrechtlichen Compliance-Pflichten.

Unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Maximilian Rohrbach verfügt über umfassende Erfahrung im Insolvenzrecht und arbeitet lösungsorientiert auch in scheinbar aussichtslosen Situationen. Wir verstehen die wirtschaftlichen Zusammenhänge und entwickeln pragmatische Strategien, die sowohl rechtlich korrekt als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Unternehmensinsolvenz

  • Regelinsolvenzverfahren und Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO
  • Insolvenzplanverfahren und Sanierungskonzepte
  • Unternehmensfortführung und Asset Deals
  • Masseverbindlichkeiten und Insolvenzgeld

Privatinsolvenz

  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensperiode
  • Pfändungsschutz und P-Konto Beratung
  • Schuldenregulierung für Selbstständige

Gläubigervertretung

  • Forderungsanmeldung und -durchsetzung
  • Absonderungsrechte und Sicherheitenverwertung
  • Insolvenzanfechtung und Rückgewähransprüche
  • Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung
  • Gesellschafterdarlehen und Nachrangigkeit

Krisenmanagement

  • Frühwarnsysteme und Krisenerkennung
  • Sanierungskonzepte und Restrukturierung
  • Liquiditätsmanagement und Finanzierung
  • Geschäftsführerhaftung in der Krise
  • Stillhaltevereinbarungen und Moratorien

Anfechtung & Haftung

  • Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO
  • Vorsätzliche Benachteiligung von Gläubigern
  • Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO
  • Existenzvernichtende Eingriffe
  • Durchgriffshaftung und Vermögensvermischung

Internationale Insolvenz

  • Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO)
  • Grenzüberschreitende Verfahren
  • Hauptverfahren und Sekundärverfahren
  • Internationale Anerkennung und Vollstreckung
  • UNCITRAL Model Law und ausländisches Recht

Ihr Ansprechpartner

Maximilian Rohrbach

Maximilian Rohrbach

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Wichtige Fristen

Insolvenzantrag: Spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
Überschuldung: 6 Wochen nach Feststellung bei juristischen Personen
Anfechtungsfrist: 2 Jahre bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung
TÜV ISO 9001 zertifiziert