Wirtschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Beratung für Unternehmen und Gesellschafter

Gesellschaftsrecht – Ihr verlässlicher Partner

Das Gesellschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament jeder unternehmerischen Tätigkeit und begleitet Unternehmen durch alle Lebensphasen. Von der ersten Geschäftsidee über die Rechtsformwahl und Gründung bis hin zu Kapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen und Nachfolgeplanung – gesellschaftsrechtliche Entscheidungen haben weitreichende haftungsrechtliche und operative Konsequenzen. Eine vorausschauende gesellschaftsrechtliche Beratung ist daher unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren, Haftungsfallen zu vermeiden und die unternehmerischen Ziele optimal zu erreichen.

Unser Beratungsansatz im Gesellschaftsrecht ist strategisch und interdisziplinär: Wir analysieren nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern berücksichtigen auch die betriebswirtschaftlichen und familiären Besonderheiten unserer Mandanten. Dabei arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfern und Notaren zusammen, um ganzheitliche und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln. Unser Ziel ist es, Unternehmensstrukturen zu schaffen, die sowohl rechtlich belastbar als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Bei Unternehmensgründungen beraten wir umfassend zur optimalen Rechtsformwahl und entwickeln maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge und Satzungen. Ob GmbH, UG, AG, KG oder Personengesellschaft – wir strukturieren Ihr Unternehmen so, dass es Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und gleichzeitig rechtliche Vorteile nutzt. Dabei achten wir besonders auf Themen wie Geschäftsführerbefugnisse, Gesellschafterrechte, Gewinnverteilung und Exit-Regelungen.

Die laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung umfasst die rechtssichere Durchführung von Gesellschafterversammlungen, die Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen sowie die Begleitung bei Kapitalmaßnahmen und Umwandlungen. Wir unterstützen Sie bei der Aufstellung und Implementierung von Compliance-Systemen und beraten zur Geschäftsführerhaftung und Corporate Governance – besonders wichtig in Zeiten verschärfter regulatorischer Anforderungen.

Bei Gesellschafterstreitigkeiten und Konflikten entwickeln wir konstruktive Lösungsansätze, die das Unternehmen schützen und eine Fortführung der Geschäftstätigkeit ermöglichen. Unsere Expertise umfasst sowohl die außergerichtliche Mediation als auch die Vertretung in komplexen gesellschaftsrechtlichen Prozessen – von der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bis hin zu Squeeze-out-Verfahren.

Unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Maximilian Rohrbach verfügt über langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts und kennt die praktischen Herausforderungen von Unternehmen jeder Größenordnung. Er kombiniert juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis und entwickelt Lösungen, die auch in komplexen Situationen tragfähig sind.

Gesellschaftsgründung

  • Rechtsformwahl und Strukturierung
  • GmbH, AG, KG, OHG, GbR
  • Gesellschaftsverträge und Satzungen
  • Geschäftsordnungen und Organstrukturen
  • Handelsregisteranmeldung

Laufende Beratung

  • Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassung
  • Geschäftsführungsangelegenheiten
  • Kapitalmaßnahmen und Finanzierung
  • Corporate Governance und Compliance
  • Gesellschafterstreitigkeiten

Umstrukturierungen

  • Umwandlungen nach UmwG
  • Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel
  • Holding-Strukturen
  • Konzernrecht
  • Rechtliche Optimierung

Nachfolge & Exit

  • Unternehmensnachfolge
  • Gesellschafterwechsel
  • MBO/MBI und Exit-Strategien
  • Erbfolge in Gesellschaften
  • Testamentarische Gestaltung

Ihr Ansprechpartner

Maximilian Rohrbach

Maximilian Rohrbach

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Beratungstermin vereinbaren

Wichtige Gesellschaftsrechts-Fristen

Anmeldung GmbH: Unverzüglich nach Gründung
Jahresabschluss: 12 Monate nach Geschäftsjahresende
Gesellschafterliste: Bei jeder Änderung zu aktualisieren
Beschlussanfechtung: 1 Monat nach Beschlussfassung
TÜV ISO 9001 zertifiziert